Sustainability

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Die Herausforderungen sind groß, unsere Verantwortung immens!

Bereits Aristoteles wusste „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen“.

Dies soll sinnbildlich stehen für unsere Aufgaben in der Zukunft – für unsere Zeit und die Zeit unserer Kinder und Kindeskinder. Unsere wesentlichen Ressourcen sind endlich und mit der Anerkennung der Notwendigkeit wurde ein Prozess der Weltgemeinschaft in Gang gesetzt, der sich bis zum Jahr 2050 erreichbare Ziele gesetzt hat.

Wir müssen uns bereits heute für die Zeit bis 2050 und die nahe Zukunft so aufstellen, dass die Menschen auf der ganzen Welt friedlich und in einem wirtschaftlichen Wohlstand leben können, der mit dem Schutz der natürlichen Ressourcen einhergeht. Das ist der wesentliche Aspekt und das Anliegen der Nachhaltigkeit (ESG – Environment, Social, Governance).

Dieser Trend zu mehr Nachhaltigkeit bzw. ESG wird alle Branchen elementar und strategisch verändern. Aus Globalisierung wird in naher Zukunft die De-Globalisierung und der Wunsch nach Regionalität wird neu definiert werden. Der Endverbraucher wird sein Denken und Handeln verändern und sich so in seinem Einkaufs – und Verbrauchsverhalten anders aufstellen.

Dem Handeln und Denken in der Zukunft, der Nutzung und Vermeidung von Abfällen in Kreislaufszenarien und der Produktverantwortung kommt dabei eine neue und vermutlich wesentliche Bedeutung zu. Innovationen bedingen soziale und ökologische Verantwortung, seit den 1990er Jahren setzen die ersten Unternehmen bereits erste ökologische Konzepte um. Diese entwickeln sich weiter, um neuen Trends und der Gesetzgebung gerecht zu werden. Inzwischen tragen bereits immer mehr Unternehmen zur Vermeidung von unnötiger Ressourcenverschwendung und der Senkung der Treibhausgasemissionen bei. Trotzdem ist immer noch viel Luft nach oben und neue Ideen sowie die Kraft zur Neuerung sind gefragt.

Die Aufgabe wird sein, Verkaufspunkte des Handels im Zusammenspiel mit der Branche ebenfalls in den nachhaltigen Entwicklungsprozess mit einzubeziehen und so nachhaltigeres Einkaufen für Konsumenten zu bieten und zu fördern.

Auch Ihr Unternehmen kann bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten, damit schonen Sie Ressourcen und schützen das Klima. Alte Modelle und Geschäftspraktiken müssen sich diesem Wandel und damit neuen Herausforderungen stellen. Die Vermeidung von CO2-Emissionen und das Bewusstsein für den Klimawandel erlangen eine neue Bedeutung und somit eine hohe Priorität. Rohstoffe werden knapper und Sekundärrohstoffe spielen in der Wertschöpfungskette eine wesentliche Bedeutung.

Die Öffentlichkeit erwartet, dass Ihr Unternehmen sowie Ihre Zulieferer oder Dienstleister die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards sicherstellen. Auf die Folgen von demographischem Wandel, Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften und Migration müssen sich Unternehmen heute einstellen – bei Produkten und Dienstleistungen, im Kundenkontakt und beim Personalmanagement.

Übrigens, die Generationen Y und Z arbeiten Befragungen zufolge lieber in einem nachhaltig orientierten Unternehmen und werden zukünftig bei der Auswahl der Arbeitgeber ein Auge darauf haben.

Agenda 2030 und der Rat für nachhaltige Entwicklung

Zwischen 2000 und 2015 bildeten die Millenium Development Goals (MDG´s) eine wichtige Vorgabe für Entwicklungsaktivitäten. Diese wurden 2015 von den Sustainable Development Goals (SDG´s) abgelöst.

Die Vereinten Nationen haben im September 2015 die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung durch alle Mitgliedsstaaten einstimmig verabschiedet. Die Weltgemeinschaft hat sich auf 17 gemeinsame Ziele geeinigt, die eine nachhaltige Entwicklung in sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bereichen gewährleisten sollen. Es gab noch nie in der Geschichte der Vereinten Nationen einen so inklusiven Prozess wie den zur Erarbeitung der SDG´s.

Die Agenda 2030 soll eine Veränderung von Volkswirtschaften hin zu nachhaltiger Entwicklung gewährleisten, unter anderem durch verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster und saubere und erschwingliche Energie. Nachhaltige Entwicklung, Armutsbekämpfung und Klimapolitik sind vernetzt zu betrachten und in Verbindung mit dem Pariser Klima-Abkommen im Dezember 2015 soll der Wandel hin zu emissionsreduzierten und nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweisen geschaffen werden. Die Bundesregierung spricht von „enkeltauglichem Verhalten“ und fordert eine intensive Zusammenarbeit im Rahmen einer neuen globalen Partnerschaft. Alle Beteiligten sollen über Änderungen und Fortschritte national und international berichten.

In der Präambel der Agenda 2030 werden fünf Kernbotschaften (5P´s) benannt, die den 17 Nachhaltigkeitszielen (17 Sustainable Development Goals, SDG´s) als richtungsweisende Prinzipien vorstehen:

Die Bundesregierung hat sich zur Übernahme der Verantwortung bekannt und orientiert sich an diesen wesentlichen Kernbotschaften. Dafür wurden unterschiedliche Instanzen innerhalb der Ministerien geschaffen, die in den nächsten Jahren die Einhaltung und Umsetzung der vereinbarten Ziele gewährleisten sollen.
Eine Instanz ist beispielsweise der Rat für nachhaltige Entwicklung (RNE), dieser wurde von der Bundesregierung bereits im Jahr 2001 berufen. Dem inhaltlich und in seinen Aktionsformen unabhängigen Rat gehören 15 Personen des öffentlichen Lebens an. Die Aufgaben des Rates sind:
Der RNE verantwortet unter anderem den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), gibt diverse politische Stellungnahmen zur nationalen und internationalen Nachhaltigkeitspolitik sowie zu Themen wie Digitalisierung, Klima, Rohstoffe, Plastik, Landwirtschaft ab und vernetzt Akteure durch die Regionalen Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien (RENN). Die Mitglieder des Rates werden durch eine Geschäftsstelle unterstützt und haben noch viele andere Tätigkeitsfelder.

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SDG – Sustainable Development Goals

Die im Jahr 2015 initiierte Agenda 2030 mit 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG´s) ist der globaler Plan zur Förderung nachhaltigen Friedens und Wohlstands und zum Schutz unseres Planeten.
©2021 Engagement Global gGmbH

Alle Länder arbeiten seit 2016 daran, diese verabschiedete Vision zur Bekämpfung der Armut und Reduzierung von Ungleichheiten in nationale Entwicklungspläne zu überführen. Dabei soll sich den Bedürfnissen und Prioritäten der schwächsten Bevölkerungsgruppen und Länder angenommen werden, da die Agenda 2030 nur dann erreicht werden kann, wenn alle Länder gleichermaßen daran arbeiten.

Viele Standards und Richtlinien arbeiten in unterschiedlicher Weise mit diesen Zielen, je nach Infrastruktur und Bereichen werden einige Ziele in den Fokus gerückt und andere werden weniger priorisiert betrachtet.

 

„Der Privatsektor ist ein unerlässlicher Partner für die Erreichung der Sustainable Development Goals. Unternehmen können im Rahmen ihres Kerngeschäfts einen Beitrag leisten. Wir rufen daher Unternehmen auf der ganzen Welt auf, die Auswirkungen ihres Handelns zu erheben, sich ehrgeizige Ziele zu setzen und ihre Fortschritte transparent zu kommunizieren.“

Ban Ki-moon, ehemaliger Generalsekretär der Vereinten Nationen

Unternehmen können oder besser ausgedrückt, sie sollen die 17 Ziele als Rahmenwerk verwenden, um Strategien, Ziele und Aktivitäten neu zu steuern, gestalten und zu kommunizieren. Bei Erarbeitung und Bereitstellung innovativer Ansätze und Lösungen im Zusammenhang mit der Beachtung der SDG´s ergeben sich für Unternehmen neue Marktchancen, die auch mit weiterem Marktwachstum verbunden sein können. Dies kann durch die Minimierung negativer oder die Stärkung positiver Wirkungen des Handels oder der Unternehmen für Mensch und Umwelt geschehen.

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GRI – Global Reporting Initiative

Die Global Reporting Initiative (GRI) ist eine internationale netzwerkbasierte Non-Profit-Organisation mit Sitz in Amsterdam seit 2002. Die GRI Standards wurden 1997 von CERES (Coalition for Environmentally Responsible Economies) in einer Partnerschaft mit den Vereinten Nationen gegründet und unterstützen Unternehmen, Regierungen und andere Organisationen dabei, den Einfluss von Geschäftsaktivitäten auf kritische Nachhaltigkeitsbelange zu verstehen und zu kommunizieren. Die GRI bietet einen umfassenden Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Managementansätzen und festgelegten Angaben, um die ökologische, ökonomische und soziale Leistung einer Organisation zu bewerten. In Verbindung mit anderen Rahmennetzwerken für Nachhaltigkeit – wie beispielsweise den 17 SDG´s oder dem deutschen Nachhaltigkeitskodex DNK – soll durch GRI mehr Raum für Modifikationen und Erweiterungen entstehen. Die Initiative enthält Verweise auf allgemein anerkannte und gängige Reporting-Dokumente, besonders hervorgehoben wurden Gemeinsamkeiten mit den „Zehn Prinzipien“ des Global Compact der Vereinten Nationen (UN-Global Compact) sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.

Die GRI-Aktivitäten umfassen 36 einzelne Standardmodule und über 120 Indikatoren für Unternehmen. Ab Juli 2018 bilden diese GRI Sustainability Reporting Standards die verpflichtende Grundlage für die GRI-Standards. Diese unterstützen Nachhaltigkeitsinformationen nicht nur in klassischen Nachhaltigkeitsberichten, sondern auch in integrierten Berichten, Jahresberichten, Normen-basierten Reports oder Online-Berichten. Auch zu den Sustainable Development Goals entwickelte GRI eigene Verknüpfungs-Dokumente.

©2021 Global Reporting Initiative

Eine neue Entwicklung in diesem Zusammenhang ist die Verabschiedung des Corporate Social Responsibility-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG), welches mit (Rück-)Wirkung zum 1.1.2017 die EU CSR-Richtlinie (2014/95/EU) in deutsches Recht umsetzt und von bestimmten größeren Unternehmen eine nicht-finanzielle Berichterstattung zu verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen verlangt. Für diesen Zweck sieht das Gesetz vor, dass bestimmte Rahmenwerke – wie DNK oder GRI – zur Berichterstattung genutzt werden können. Nutzen die von dem Gesetz betroffenen Unternehmen keine derartigen Rahmenwerke, muss dies explizit begründet werden.

CSR – Corporate Social Responsibility

Corporate Social Responsibility (CSR) wird definiert als Verantwortung von Unternehmen für deren Auswirkungen auf die Gesellschaft. CSR umfasst soziale, ökologische und ökonomische Aspekte, wie sie etwa in international anerkannten Referenzdokumenten zur Unternehmensverantwortung ausgeführt sind, insbesondere in der ILO-Grundsatzerklärung (International Labour Organization – in Deutschland als IAO – Internationale Arbeitsorganisation bekannt) über Unternehmen und Sozialpolitik, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, im UN Global Compact oder in der ISO 26000. Im Detail geht es beispielsweise um

In der allgemeinen Praxis verwenden viele Unternehmen die Begriffe CSR und Nachhaltigkeit durchaus synonym, beispielsweise nutzen manche Unternehmen Nachhaltigkeitsstrategie und Nachhaltigkeitsbericht, andere sprechen von CSR-Strategie und CSR-Bericht. CSR ist als Konzept aber deutlich enger gefasst als Nachhaltigkeit und wird von modernen Unternehmen als Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung verstanden.

Nachhaltigkeit ist kein Muss im gesetzlichen Kontext, das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) ist als Richtlinie 2017 auch in Deutschland im nationalen Recht eingeführt worden. Kapitalmarktorientierte Unternehmen, Genossenschaften, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einer Bilanzsumme von über 40 Mio. Euro bzw. einem Umsatz von über 20 Mio. Euro sind durch das CSR-RUG zu einer erweiterten, nicht-finanziellen Berichterstattung verpflichtet. Derzeit betrifft dies ca. 500 Unternehmen in Deutschland. Hauptzweck ist die Erhöhung von Transparenz hinsichtlich ökologischer und sozialer Aspekte der Unternehmen in der EU, insbesondere mit Blick auf die vier Nachhaltigkeitsbereiche soziale und Arbeitnehmerfragen, Umwelt, Menschenrechte sowie Korruption und Bestechung.

Bei der Umsetzung der CSR-Berichtspflicht können betroffene Unternehmen nichtfinanzielle Informationen entweder als Teil des Lageberichts („nichtfinanzielle Erklärung“) oder in gesonderter Form („gesonderter nichtfinanzieller Bericht“) veröffentlichen. Wird eine nichtfinanzielle Erklärung als Teil des Lageberichts veröffentlicht, so herrscht kein Wahlrecht bezüglich des Veröffentlichungszeitpunkts – es gelten die Fristen zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses. Wird ein gesonderter nichtfinanzieller Bericht gewählt, so haben Unternehmen diesen spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag zu veröffentlichen.

DNK – Deutscher Nachhaltigkeitskodex

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) initiierte den Entwurf des Deutschen Nachhaltigkeitskodex 2010 nach einem Stakeholder-Prozess mit Politik, Investoren und Analysten aus der Finanzwelt, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist ein branchenübergreifender Transparenzstandard für die Berichterstattung unternehmerischer Nachhaltigkeitsleistungen und kann von Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Rechtsform kostenlos genutzt werden. Die letzte Überarbeitung beinhaltete die Integration der gesetzlichen Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG).

Der DNK macht unternehmerische Nachhaltigkeitsleistungen sichtbar und mittels Standardisierung besser vergleichbar. Er beschreibt Mindestanforderungen für berichtende Unternehmen oder Organisationen und verbreitert damit die Basis für die Bewertung von Nachhaltigkeit. Um den DNK zu erfüllen, befassen sich Anwender mit 20 DNK-Kriterien zu Strategie, Prozessmanagement, Umweltbelangen, Arbeitnehmerbelangen und Gesellschaft sowie Unternehmensführung und erstellen anschließend eine sogenannte „Entsprechenserklärung“.

Leistungsindikatoren der Global Reporting Initiative (GRI) und der European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS) sollen bei der Bearbeitung und Erstellung helfen. Die 28 GRI- oder 16 EFFAS-Leistungsindikatoren werden entweder berichtet (comply) oder die Abweichung wird erläutert (explain).

Dieses Prinzip „comply or explain“ ist beispielsweise möglich, wenn die geforderten Informationen für den Geschäftsfall nicht wesentlich sind oder Daten noch nicht erhoben werden konnten oder wurden. Der DNK eignet sich insbesondere für KMU, da er durchaus einfach handhabbar ist. 

NAP – Nationaler Aktionsplan

2014 startete die deutsche Bundesregierung unter der Federführung des Auswärtigen Amtes die Entwicklung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nahmen an dem Entwicklungsprozess teil. Neben der Steuerungsgruppe beteiligten sich folgende Verbände und Institutionen:

Als Beratende Mitglieder waren das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) und econsense, Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft beteiligt.

Grundlage bilden die Leitprinzipien der Vereinten Nationen (VN), die auf bestehenden Menschenrechtsverpflichtungen wie der Internationalen Menschenrechtscharta oder den ILO-Kernarbeitsnormen aufbauen. Erstmals wird ein allgemein anerkannter Referenzrahmen für menschenrechtliche Pflichten von Staaten und für die Verantwortung von Unternehmen in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten an Politik und Wirtschaft formuliert. Die VN-Leitlinien basieren auf 3 Säulen:

Der Aktionsplan wurde am 16. Dezember 2016 vom Bundeskabinett beschlossen und wird vom Interministeriellen Ausschuss für Wirtschaft und Menschenrechte (IMA) unter Federführung des Auswärtigen Amtes umgesetzt. Das Ziel ist die Verbesserung der Menschenrechtssituation entlang der Wertschöpfungs- und Lieferketten von deutschen Unternehmen in Deutschland und weltweit, wobei gleichzeitig das Ziel weltweit gleicher Wettbewerbsbedingungen („global level playing field“) verfolgt wird. Unternehmen sollen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen und Prozesse einleiten, die nachteilige Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit aufdecken, verhindern und reduzieren. Für die Sicherstellung der Sorgfaltspflicht hat die Bundesregierung folgende fünf Kernelemente definiert:

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